Auch alte Verbandskästen dürfen weiter verwendet werden

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Im Mai 2014 trat eine gesetzliche Änderung zu den "Erste-Hilfe-Verbandskästen" für Autos in Kraft. Deren Inhalt wurde neuesten notfallmedizinischen Erkenntnissen angepasst. Nun sind Autofahrer verunsichert, weil alte Verbandskästen immer noch verkauft werden.

"Wichtig ist nur, dass die Inhaltsteile des Kfz-Verbandkastens vollständig und nicht abgelaufen sind", darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) jetzt vor dem Hintergrund falscher Darstellungen hin. Auch Kfz-Verbandkästen nach alter Norm aus dem Jahr 1998 seien nach wie vor gesetzeskonform und dürfen weiter verkauft und verwendet werden.

Anderslautende Informationen hatten in jüngster Zeit für Unsicherheit gesorgt, so der BVMed. Beide Fassungen, DIN 13164 alt und neu, sind nach dem Gesetz gültig und können gekauft werden. Allerdings kann der Neuerwerb eines aktuell bestückten Verbandkastens günstiger sein als die Ergänzung aller neuen oder abgelaufenen Materialien im alten Verbandskasten, so der Bundesverband.