Wegen Haarlosigkeit: Kasse muss Perücke nicht immer zahlen

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Haarverlust wird bei älteren Männern - anders als bei gleichaltrigen Frauen - nicht als "störende Auffälligkeit" empfunden. Deshalb muss die Krankenkasse Kosten für eine Kunsthaarperücke nicht erstatten. So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az: B 3 KR 3/14 R). Es wies damit die Klage eines 76-Jährigen ab, der an vollständiger Haarlosigkeit litt. Der Kläger wollte die Kosten von über 800 Euro für seine ärztlich verordnete Kunsthaarperücke von der Krankenkasse erstattet haben, was diese ihm jedoch verweigerte. Das BSG urteilte: Haarlose Männer haben in der Regel keinen Anspruch auf eine Perücke zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Haarverlust sei bei Männern üblich, die Benachteiligung gegenüber Frauen daher gerechtfertigt. Ausnahmen könne es bei Kindern und jungen Männern bis etwa 30 Jahre geben, denen krankheitsbedingt auch Brauen, Wimpern und der Bartwuchs fehlten.