Elektronische Gesundheitskarte: Gerüstet für die Zukunft

Die elektronische Gesundheitskarte der Krankenkassen speichert schon jetzt eine Reihe von Informationen zum Versicherten. Nicht genug, meinen Unfallärzte.


Die elektronische Gesundheitskarte der Krankenkassen speichert schon jetzt eine Reihe von Informationen zum Versicherten. Nicht genug, meinen Unfallärzte. Je detaillierter die Informationen zum Patienten, desto besser kann im Notfall die Behandlung vorgenommen werden. Die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) befürwortet daher den geplanten Ausbau der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Demnach soll zum ersten Januar 2018 auf der elektronischen Gesundheitskarte der sogenannte "Notfalldatensatz" (NFD) eingeführt werden.

"Die notfallrelevanten Daten helfen uns, schnell die richtige Entscheidung zu treffen und einen ungünstigen Krankheitsverlauf infolge gefährlicher Wechselwirkung von Medikamenten abzuwenden", erklärt Professor Michael Johannes Raschke vom Universitätsklinikum Münster. Das geplante Notfalldaten-Management (NFDM) erlaubt es Ärzten, auf der Gesundheitskarte Daten wie Angaben zu einer vorhandenen Patientenverfügung, Organspende-Ausweis oder Vorsorgevollmacht zu hinterlegen. Der Patient entscheidet auf freiwilliger Basis, ob er einen NFD für sich anlegen lässt.