Geld im Krankheitsfall

Wer krankheitsbedingt vorübergehend nicht arbeiten kann, hat im Normalfall Anspruch auf Krankengeld. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten.


Wer krankheitsbedingt vorübergehend nicht arbeiten kann, hat im Normalfall Anspruch auf Krankengeld. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten. "Arbeitnehmer, die erkranken und deshalb nicht arbeiten können, haben für bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, in Höhe der vollen Bruttobezüge. Diese zahlt der Arbeitgeber", erklärt Stephan Longard, Experte bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Nach dieser Frist leistet dann die Krankenkasse die Zahlungen. Das Krankengeld beträgt dann maximal 90 Prozent des Nettolohns, in der Regel aber nur um die 70 Prozent. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, hat ebenfalls Anspruch auf Krankengeld. "Die Arbeitsagentur zahlt sechs Wochen lang die Bezüge, danach folgt auch hier Krankengeld von der Krankenkasse", erläutert Stephan Longard.

Der Anspruch auf Krankengeld gilt aber nicht unbegrenzt. "Bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit besteht der Anspruch auf Krankengeld längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren", weiß der Experte. Ist die Erkrankung langwieriger, bedarf es einer Regelung bei der jeweiligen Versicherung. Auch muss der Arbeitnehmer in der Zwischenzeit für sechs Monate wieder erwerbstätig gewesen sein. Als unabhängige und neutrale Beratungsstelle kann das Angebot der UPD (www.patientenberatung.de) kostenlos genutzt werden. Die Servicehotline (0800/0117722) ist werktags von acht bis 22 Uhr besetzt, samstags von acht bis 18 Uhr.