Grade statt Stufen: Neuregelung in der Pflege

Für Pflegebedürftige und deren Angehörige wird sich ab Januar 2017 einiges ändern. Aus den bisher drei Pflegestufen werden insgesamt fünf Pflegegrade. Was hat es damit auf sich?


Für Pflegebedürftige und deren Angehörige wird sich ab Januar 2017 einiges ändern. Aus den bisher drei Pflegestufen werden insgesamt fünf Pflegegrade. Was hat es damit auf sich? "Ziel ist es, den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen besser gerecht zu werden", sagt Manuela Oltersdorf, Beraterin bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, UPD.

Der jeweilige Grad entspricht unterschiedlichen Leistungen aus der Pflegekasse. Oltersdorf erklärt, dass die Neuregelung künftig auch Demenzkranke besser berücksichtigen soll, von denen es auch in Deutschland immer mehr gibt. Betroffene haben einen hohen Pflegebedarf, sind aber oft körperlich noch gesund. Dadurch fallen sie bei der bisherigen Regelung durch einige Lücken. "In Zukunft sollen geistige und psychische Einschränkungen ebenso berücksichtigt werden. Alle Pflegebedürftigen sollen einen gleichberechtigten Zugang zu den benötigen Mitteln erhalten", sagt die Expertin.

Eine neue Zuteilung ist für Personen nicht nötig, wenn sie bis Ende 2016 in eine Pflegestufe eingeteilt sind. "Alle, die bereits Leistungen erhalten, beziehen diese mindestens im gleichen Umfang weiter. Viele Betroffene erhalten erfreulicherweise mehr Unterstützung", sagt Manuela Oltersdorf. Wer danach erstmalig einen Antrag auf Pflegeleistungen stellt, wird dann durch entsprechende Gutachten in einen Pflegegrad eingeteilt. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) bietet zu diesem Thema weiterführende Beratungsgespräche an. Weiteres hierzu unter: 0800-0117722 und auf www.patientenberatung.de.