Urlaub trotz Krankheit?

Krank sein und Urlaub - das klingt nur schwer vereinbar. Menschen, die Krankengeld beziehen, da sie über längere Zeit krank geschrieben sind, müssen aber nicht zwingend auf die Erholung verzichten.


Krank sein und Urlaub - das klingt nur schwer vereinbar. Menschen, die Krankengeld beziehen, da sie über längere Zeit krank geschrieben sind, müssen aber nicht zwingend auf die Erholung verzichten. Grundsätzlich dürfen Versicherte, die Krankengeld beziehen, in den Urlaub fahren. Wichtig ist dabei, einige Regeln zu beachten. "Sonst besteht die Gefahr, dass das Krankengeld während des Urlaubs nicht weitergezahlt wird", erklärt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Die Genesung darf nicht gefährdet werden. Es ist wichtig, eine Reise mit dem Arzt zu besprechen. "Machen sie innerhalb Deutschlands Urlaub, müssen sie sich um die Weiterzahlung ihres Krankengeldes keine Sorgen machen", sagt Morris. Dann sind Betroffene nicht verpflichtet, bei ihrer Krankenkasse einen Urlaubsantrag zu stellen oder deren Zustimmung einzuholen. Voraussetzung ist jedoch, dass vereinbarte Untersuchungen oder medizinische Behandlungen wahrgenommen werden müssen. Zusätzlich müssen die Versicherten erreichbar sein, telefonisch sowie auf dem Postweg.

Bei Auslandsreisen sieht es anders aus. "In diesem Fall ruht der Anspruch auf Krankengeld. Es sei denn, die Krankenkasse stimmt der Reise vorab zu", erklärt die Expertin. Hierbei spielt die Bewertung des Arztes eine Rolle. Meist schaltet die Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein. Dieser gibt eine zusätzliche Einschätzung darüber ab, wie sich die Reise auf die Gesundheit des Versicherten auswirken könnte.

Die UPD berät kostenfrei unter der Rufnummer 0800-0117722 und unter www.patientenberatung.de. Übrigens: Wenn ein gesunder Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt, darf er diese Tage nachholen. Dafür muss er allerdings nachweisen, dass er tatsächlich in diesem Zeitraum krank war, erklärt der Deutsche Anwaltverein (DAV).