Lächeln wiederhergestellt: Zahlt die Krankenkasse?

Für die meisten Menschen ist es normal, alle Zähne zu haben. Verschiedene Umstände führen aber immer wieder dazu, dass der eine oder andere Zahn ersetzt werden muss. Welche Optionen es gibt und was die Krankenkasse übernimmt, erklärt die UPD.


Für die meisten Menschen ist es normal, alle Zähne zu haben. Verschiedene Umstände führen aber immer wieder dazu, dass der eine oder andere Zahn ersetzt werden muss. Welche Optionen es gibt und was die Krankenkasse übernimmt, erklärt die Unabhängige Patientenberatung Deutschland UPD.

Auf die medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz hat jeder Versicherte einen Anspruch, erklärt der Zahnarzt Driss Wartini. "Die Leistungen der Regelversorgung sollen dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Darüber hinaus müssen sie dazu beitragen, dass das Behandlungsziel auf wirtschaftliche und zweckmäßige Weise erreicht wird." Zuerst steht beim Zahnarztbesuch die Erstellung eines einen Heil- und Kostenplans an. "Auf der Grundlage dieses Plans entscheiden die Krankenkassen über die Höhe des Zuschusses", erklärt der UPD-Zahnarzt.

Tatsächlich existiert hierfür ein Katalog, der aktuell rund 50 Einzelbefunde für zerstörte oder verlorene Zähne aufweist. Für jeden Befund ist ein bestimmter Betrag festgelegt. Unter Umständen kann dieser Festzuschuss höher ausfallen, wenn Versicherte fleißig ihr Bonusheft der Krankenkasse abarbeiten. Wartini: "Können Sie nachweisen, dass sie seit mindestens fünf Jahren die empfohlenen Termine beim Zahnarzt wahrgenommen haben, steigt der Betrag um 20 Prozent. Nach zehn Jahren sind es 30 Prozent." Die UPD berät kostenfrei unter der Nummer 0800-0117722. Montags bis freitags von acht bis 22 Uhr und samstags von acht bis 18 Uhr.