Fristen beim Krankenkassen-Wechsel

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können aus verschiedenen Gründen einen Wechsel anstreben. Ob es die Leistungen sind, die von einer anderen Krankenkasse angeboten werden, oder einfach nur ein günstigerer Tarif. Das ist alles legitim, aber es gibt ein paar Regeln zu beachten.


Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können aus verschiedenen Gründen einen Wechsel anstreben. Ob es die Leistungen sind, die von einer anderen Krankenkasse angeboten werden, oder einfach nur ein günstigerer Tarif. Das ist alles legitim, aber es gibt ein paar Regeln zu beachten. "Versicherte müssen bei einem Wechsel Bindungs- und Kündigungsfristen beachten", weiß Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Als Faustregel gilt: Menschen, die mindestens 18 Monate Mitglied in Ihrer aktuellen Krankenkasse sind, können in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln. "Erhebt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag oder erhöht diesen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und sind nicht an die 18 Monate gebunden", ergänzt die Expertin. Bei Unklarheiten zu den Fristen, etwa wenn ein Wahltarif abgeschlossen wurde, kann der Versicherte auch einfach bei der Versicherung nachfragen.

Sind die Fristen geklärt, ist der Wechsel im Prinzip unkompliziert. Eine formlose schriftliche Kündigung bei der alten Krankenkasse reicht aus, die innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung schickt. Diese wird mitsamt einem Aufnahmeantrag an die neue Kasse geschickt. Morris: "Sie stellt daraufhin eine Mitgliedsbescheinigung aus, die Sie Ihrer alten Krankenkasse vorlegen müssen." Bei Nachfragen steht die UPD zur kostenlosen Beratung bereit. Unter der Rufnummer 08000117722 ist das Beratungstelefon montags bis freitags von acht bis 22 Uhr, sowie samstags von acht bis 18 Uhr erreichbar.