Online-Apotheken: Mehr Rechte für Kunden

Auf Betreiben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat ein Gericht die Rechte von Kunden gegenüber ihrer Online-Apotheke gestärkt. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe urteilte jetzt, die Versandapotheken dürften das Widerrufsrecht bei der Bestellung verschreibungs- und apothekenpflichtiger Medikamente nicht generell ausschließen.


Auf Betreiben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat ein Gericht die Rechte von Kunden gegenüber ihrer Online-Apotheke gestärkt. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe urteilte jetzt, die Versandapotheken dürften das Widerrufsrecht bei der Bestellung verschreibungs- und apothekenpflichtiger Medikamente nicht generell ausschließen. Die vzbv hatte gegen die Geschäftsbedingungen der Firma Apovia geklagt, die eine Rücknahme vollständig ausschlossen. Das sei nötig, weil ein Weiterverkauf der zurückgesandten Medikamente nicht möglich sei und sie damit "rechtlich verderben" würden, so die Argumentation vor Gericht. Das OLG war aber der Auffassung, dass nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers den Verbrauchern auch bei Arzneimitteln grundsätzlich ein Widerrufsrecht zustehe.