Bundessozialgericht: Blindengeld auch bei Demenz möglich

Rund 1,7 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter Demenz, die meisten davon sind an Alzheimer erkrankt. Ein Urteil des Bundessozialgerichts könnte für viele zumindest eine finanzielle Erleichterung bedeuten.


Rund 1,7 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter Demenz, die meisten davon sind an Alzheimer erkrankt. Ein Urteil des Bundessozialgerichts könnte für viele zumindest eine finanzielle Erleichterung bedeuten.

Der 9. Senat des Bundessozialgerichts hat entschieden, dass auch schwerst Hirngeschädigte, die keine visuelle Wahrnehmung haben, grundsätzlich Anspruch auf Blindengeld haben können (Aktenzeichen: B 9 BL 1/17 R).

Der Antrag auf Blindengeld einer an schwerer Alzheimer-Demenz erkrankten Frau, die aufgrund der Krankheit Sinneseindrücke kognitiv nicht mehr verarbeiten kann, war abgelehnt worden. Das Bundessozialgericht hat den Rechtsstreit zur weiteren Prüfung an die Vorinstanz zurückverwiesen, aber klargestellt, dass bei cerebralen Störungen Blindheit auch anzunehmen ist, wenn der Betroffene nichts sieht, obwohl keine spezifische Sehstörung nachweisbar ist. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Blindengeld. Allerdings dient das Blindengeld als Pauschalleistung für typische Mehraufwendungen blinder Menschen - könnten diese aufgrund der Eigenart der Krankheit nicht entstehen, wäre der Zweck des Blindengelds verfehlt, so das Gericht.