Stress am Arbeitsplatz

Mittelständische Unternehmen in Deutschland ignorieren mehrheitlich gesetzliche Vorschriften zur Stress- und Burnout-Prävention. Nur in rund vier von zehn Firmen (41 Prozent) erfolgt die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene psychische Gefährdungsbeurteilung, die stressbedingte Erkrankungen und Ausfälle verhindern soll. So lautet ein Ergebnis aus dem Dekra-Arbeitssicherheitsreport 2018/2019.


Mittelständische Unternehmen in Deutschland ignorieren mehrheitlich gesetzliche Vorschriften zur Stress- und Burnout-Prävention. Nur in rund vier von zehn Firmen (41 Prozent) erfolgt die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene psychische Gefährdungsbeurteilung, die stressbedingte Erkrankungen und Ausfälle verhindern soll. So lautet ein Ergebnis aus dem Dekra-Arbeitssicherheitsreport 2018/2019.

Für die Untersuchung wurden vom Institut Forsa im Auftrag von Dekra insgesamt 300 zufällig ausgewählte Entscheider im Personalbereich oder Arbeitsschutz in kleinen und mittleren Unternehmen befragt. Ein wesentliches Thema der repräsentativen Studie ist die Gefährdungsbeurteilung, die im deutschen Arbeitsschutzrecht das zentrale Element darstellt.

Seit 2013 schreibt das Arbeitsschutzgesetz vor, dass Arbeitgeber auch die psychischen Gefährdungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz systematisch beurteilen müssen. Falls erforderlich, muss der Arbeitgeber Maßnahmen gegen krankmachenden Stress am Arbeitsplatz einleiten. Private und berufliche psychische Belastungen tragen maßgeblich zu Fehlzeiten und Qualitätsmängeln bei.

"Die Umfrageergebnisse zeigen, dass viele Mittelständler auch nach fünf Jahren noch nicht wissen, wie sie mit dem Thema umgehen sollen", sagt Dr. Karin Müller, Leiterin des Bereichs Mensch & Gesundheit bei DEKRA. "Dabei existieren Lösungen, um die psychische Gefährdungsbeurteilung gesetzeskonform und wirksam durchzuführen. Gefragt sind Verfahren, die aufzeigen, wie es der Belegschaft wirklich geht und welcher Stress tatsächlich krank macht."