Amazon als Apotheke: Geht das?

Der Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über die Handelsplattform 'amazon.de' stellt für einen Apotheker keine unlautere geschäftliche Handlung dar. Das hat ein Gericht entschieden.


Der Verkauf von rezeptfreien, apothekenpflichtigen Medikamenten über die Handelsplattform "amazon.de" stellt für einen Apotheker keine unlautere geschäftliche Handlung dar. Im konkreten Fall bietet ein Apotheker aus dem Harz als Marktplatz-Verkäufer Medikamente über die besagte Handelsplattform an, wobei er unter dem Namen seiner Apotheke auftritt. Verkauf und Versand der Medikamente erfolgen nicht über Amazon, sondern über die Apotheke.

Ein Apotheker aus München als Mitbewerber verklagte ihn darauf es zu unterlassen, die Medikamente über Amazon anzubieten. Die Klage hatte keinen Erfolg. Das LG Magdeburg hat darin allerdings keinen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften gesehen. Es bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012, wonach grundsätzlich der Internetversandhandel mit rezeptfreien Medikamenten erlaubt sei.

Der Beklagte betreibe eine Apotheke und besitze die Erlaubnis zum Versand von Medikamenten. Laut LG lässt sich auch aus dem Umstand, dass es bei Amazon Kundenbewertungen - sowohl der Medikamente als auch der Apotheke selbst - gibt, kein Verstoß gegen Vorschriften zur Medikamentenwerbung herleiten. Denn jeder Nutzer der Seite könne sofort erkennen, dass es sich nicht um Werbung und Bewertungen der Apotheke selbst, sondern um Meinungen der Verbraucher handelt, erklären ARAG-Experten (LG Magdeburg, Az.: 36 O 48/18).