Steuervorteil mit grünem Dienstfahrzeug

Der Staat belohnt Bürger, die etwas für die Umwelt tun. Seit 2019 sparen Arbeitnehmer beispielsweise Steuern, wenn sie den Weg zur Arbeit klimafreundlich zurücklegen.


Der Staat belohnt Bürger, die etwas für die Umwelt tun. Seit 2019 sparen Arbeitnehmer Steuern, wenn sie den Weg zur Arbeit klimafreundlich zurücklegen. Beispielsweise ist das Dienstfahrrad seit Anfang 2019 steuerfrei, wenn es vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zur Verfügung gestellt wird, berichten Experten des Versicherungsunternehmens ARAG.

Stellt der Arbeitgeber ein Dienstfahrrad zur Verfügung, darf man es auch privat nutzen. Pkw, die dem gleichen Zweck dienen, müssen bei privater Nutzung mit 1,0 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden.

Neben Dienstfahrrädern und E-Bikes fördert der Gesetzgeber nun auch die Nutzung von Elektro- und Hybridfahrzeugen als Dienstwagen. Bei Fahrzeugen, die zwischen 2019 und 2021 angeschafft oder geleast werden, muss die private Nutzung nur noch mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises statt der bisher geltenden 1,0 Prozent versteuert werden. Für Hybridfahrzeuge gilt dies allerdings nur, wenn sie bestimmte, im Elektromobilitätsgesetz definierte Vorgaben einhalten.

Zum ÖPNV: Übernimmt der Chef ganz oder teilweise die Kosten für ein Jobticket, muss diese Leistung nicht mehr versteuert werden. Damit sollen Pendler animiert werden, für den Weg zur Arbeit vom Auto auf den öffentlichen Nahverkehr umzusteigen.

Anders als beim Dienstfahrrad wird beim Ticket für Bus und Bahn die steuerfreie Leistung des Arbeitgebers allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, damit keine "Überbegünstigung" gegenüber jenen Arbeitnehmern entsteht, die die Kosten für ein Ticket aus eigener Tasche zahlen müssen.