Rechte und Pflichten von Arbeitgebern – ein Überblick

Arbeitgeber müssen sich in Deutschland an viele wichtige Spielregeln halten, da es sonst schnell zu Problemen kommen kann. Diese Regularien laufen im sogenannten Arbeitsrecht zusammen und zielen meistens darauf ab, beide Seiten zu schützen, also Arbeitgeber UND Arbeitnehmer.

Unbedachtes Vorgehen, falsche Entscheidungen oder Zuwiderhandeln können große Risiken darstellen und im schlimmsten Fall zum Untergang eines Unternehmens führen. Aus diesem Grund wird Arbeitgebern näher gelegt, sich stets ihrer Rolle bewusst zu werden und ihre Rechten und Pflichten zu kennen.

Was steht drin im Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht erscheint zunächst recht komplex. Das Internet hält hierfür etliche Informationen bereit, die einen umfassenden Einblick ermöglichen. In der Regel gilt: Egal ob es sich beim Arbeitgeber nun um eine natürliche Person oder eine juristische Person (zum Beispiel AG oder GmbH) handelt – die Inhalte des Arbeitsrechts müssen umgesetzt werden. So zum Beispiel bei den wichtigsten Punkten:

  • Ein Arbeitnehmer hat spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn das Recht auf die schriftlich festgehaltenen Vertragsbedingungen, Arbeitsvertrag genannt. Obwohl dieser an keine Form gebunden ist, stellt er die rechtliche Basis für das Beschäftigungsverhältnis dar und ist ein wichtiges Dokument, das Arbeitnehmer und Arbeitgeber schützt.
  • Zum Zweck der Erholung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer 24 Tage Urlaub (bei einer Sechs-Tage-Woche) bzw. 20 Tage Urlaub (bei einer Fünf-Tage-Woche) zu bewilligen. Dieser Mindesturlaub bezieht sich auf das aktuelle Kalenderjahr und steht den meisten Arbeitnehmern zu, also beispielsweise auch Teilzeitkräften, Aushilfen oder Praktikanten.
  • Der Lohn ist an eine gewisse Arbeitszeit gebunden. Das Gesetz regelt zum Schutz des Arbeitnehmers ein Maximum an Arbeitszeit, umgerechnet auf den Tag, den Monat oder das Jahr (zum Beispiel acht Stunden pro Tag, aber nicht mehr als zehn). Ebenso müssen Pausen und exakte Uhrzeiten angegeben werden, zu denen der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufnehmen und beenden muss.
  • Das Arbeitsverhältnis kann gleichsam von Arbeitnehmer oder Arbeitgeber beendet werden. Kündigungen müssen im Arbeitsvertrag rechtskräftig verankert sein. Die Kündigungsfrist für einen Arbeitnehmer liegt bei vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats. Man unterscheidet drei Kündigungs-Typen: Personenbedingte, betriebsbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen.

Gleichzeitig kann der Arbeitgeber von einigen Rechten Gebrauch machen und vom Arbeitnehmer eine vollständige Arbeits- und Leistungserfüllung, Treue und Solidarität und wahrheitsgemäße Antworten einfordern. Außerdem darf der Arbeitgeber sein Direktions- und Weisungsrecht anwenden.

Welche Pflichten müssen vom Arbeitgeber eingehalten werden?

Im Arbeitsrecht werden Haupt und Nebenpflichten unterschieden:

Die Hauptflicht des Arbeitgebers ist die Entgeltzahlung. Falls mit dem Arbeitnehmer keine konkrete Lohnhöhe vereinbart wird, muss automatisch eine übliche Vergütung gezahlt werden. Diese kann tarifrechtlich variieren, muss aber immer dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen. Seit dem 1. Januar 2020 sind das 9,35 Euro pro Stunde. Das Entgelt ist in der Regel nachträglich zum Monatsende als Nettolohn auszuzahlen.

In den Nebenpflichten sind mehrere Punkte verankert. Dazu gehören:

  • Entgeltumwandlung im Rahmen der Altersversorgung
  • Gewährung von Erholungsurlaub
  • Allg. Schutz- und Fürsorgepflichten, zum Beispiel bezogen auf die Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Pflicht zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von maximal sechs Wochen
  • Beschäftigungspflicht, entsprechend der Fähigkeiten und Eignungen des Arbeitnehmers
  • Pflicht zur Vergütung von Erfindungen, Zusicherung längerfristiger Einnahmen

Zudem muss der Arbeitgeber im Falle einer Kündigung dem Arbeitnehmer eine angemessene Zeit für die Stellensuche garantieren, die wie Arbeitszeit vergütet werden muss (einige Stunden bis zu wenigen Tagen). Der Arbeitnehmer hat außerdem Anrecht auf ein wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis.