Alzheimer: Den Wohnraum sichern

Rund zwei Drittel aller Menschen mit Alzheimer wird Zuhause von Angehörigen gepflegt. Dabei lassen sich Gefahrensituationen nicht immer vermeiden. Deshalb ist es ratsam, den Wohnraum an die Bedürfnisse des Erkrankten anzupassen, um Verletzungen zu vermeiden, so die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative (AFI).


Rund zwei Drittel aller Menschen mit Alzheimer wird Zuhause von Angehörigen gepflegt. Dabei lassen sich Gefahrensituationen nicht immer vermeiden, denn die Alzheimer-Krankheit führt zu einem nachlassenden Gedächtnis, einer Verschlechterung der Alltagsfähigkeiten und einem zunehmenden Bewegungsdrang. Deshalb ist es ratsam, den Wohnraum an die Bedürfnisse des Erkrankten anzupassen, um Verletzungen zu vermeiden, so die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative (AFI).

Menschen mit Alzheimer sollten in ihrem Zuhause zum einen genügend Raum für Bewegung haben, auf der anderen Seite sollten Stolperfallen wie hohe Teppiche oder Elektrokabel auf dem Boden vermieden werden, so die AFI. Die Sicherheit auf Treppen kann durch Markierungen der Treppenstufen mit gelbem Klebeband oder der Montage eines zusätzlichen Handlaufs erhöht werden.

Im Badezimmer können Gummimatten oder rutschfeste Streifen am Dusch- oder Wannenboden Stürze genauso verhindern wie Haltegriffe an der Wand. Ein Stuhl oder Hocker in der Dusche sorgt für zusätzliche Sicherheit. Durch ein Markieren der Wasserhähne - rot für heiß, blau für kalt - und einer Heißwassertemperatur von unter 45 Grad können Verbrühungen verhindert werden. Ein erhöhter Sitz kann den Toilettengang einfacher machen.

Für die Küche gilt laut der Initiative: Messer, Scheren und andere Utensilien, die gefährlich werden könnten, sollten weggeschlossen werden. Topf- und Pfannengriffe können zur Rückseite des Herdes gedreht werden. Ein Brandmelder und ein Feuerlöscher sorgen für zusätzlichen Schutz.

Kosten für "wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" können von der Pflegeversicherung bezuschusst werden, heißt es bei der Alzheimer Forschung Initiative. Hierfür muss ein Pflegegrad vorliegen. Pro Maßnahme stehen dann bis zu 4.000 Euro zur Verfügung.