Ab wann ist man eigentlich schwerhörig?

mp Groß-Gerau - Alarmierende Zahlen: In Deutschland sind rund 16 Millionen Menschen schwerhörig. pixabay.com

Ab wann ist man eigentlich schwerhörig?

Die laute und hektische Alltagswelt geht bei vielen Menschen auf die Ohren. Und zwar so stark, dass laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) etwa 466 Millionen Menschen, also ungefähr fünf Prozent der Weltbevölkerung eine Form des Gehörverlustes haben.


Die laute und hektische Alltagswelt geht bei vielen Menschen auf die Ohren. Und zwar so stark, dass laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) etwa 466 Millionen Menschen, also ungefähr fünf Prozent der Weltbevölkerung eine Form des Gehörverlustes haben.

In Deutschland sind nach Zahlen des Gehörlosen-Bundes rund 83.000 Menschen gehörlos und ungefähr 16 Millionen schwerhörig. In 85 Prozent der Fälle ist die Gehörlosigkeit nicht angeboren, sondern im Leben erworben. Am Welttag des Hörens (3. März 2021) klären die ARAG-Experten auf.

Ab wann ist man schwerhörig? Wenn man erst Töne mit einer Schallintensität ab 25 dB hören kann, gilt man als schwerhörig. Diese Lautstärke entspricht dem Ticken einer Armbanduhr oder dem typischen Atemgeräusch.

Zum Vergleich: Ein normales Gespräch weist eine Lautstärke von etwa 55 dB auf und eine herkömmliche Autohupe ist rund 100 dB laut. Von Gehörlosigkeit wird üblicherweise bei einem Gehörverlust ab 120 dB gesprochen. Generell sollte man darauf achten, sich nicht dauerhaft übermäßigem Lärm auszusetzen.

Bei lauteren Events wie Konzerten oder Festivals - sobald diese wieder stattfinden können - kann man sich für wenig Geld mit Ohrstöpseln schützen. Wenn man in der Bahn über Kopfhörer Musik hört, sollte der Lärmpegel seinen eigenen Ohren zuliebe lieber moderat eingestellt sein. Bemerkt man, dass man schlechter hört als früher, empfiehlt es sich, einen Arzt zu Rate zu ziehen.

Da der Erwerb gesprochener Sprache maßgeblich über das Hören läuft, ist es wichtig, dass Hörprobleme bei Kindern so früh wie möglich erkannt werden. Seit 2009 ist deshalb das Neugeborenen-Hörscreening als Standarduntersuchung eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.