Zahnlosigkeit kein Grund für Kostenübernahme

Längere Zahnlosigkeit führt zur Rückbildung des Kieferknochens (Kieferatrophie) und birgt die Gefahr von Knocheneinbrüchen.

Längere Zahnlosigkeit führt zur Rückbildung des Kieferknochens (Kieferatrophie) und birgt die Gefahr von Knocheneinbrüchen. Alles kein Grund für Krankenkassen, die Kosten einer Implantatversorgung zu übernehmen, entschied das Sozialgericht Stuttgart. Sie haben die Kosten einer Implantatversorgung selbst dann nicht zu tragen, wenn der Versicherte wegen einer fortgeschrittenen Kieferatrophie auf andere Weise nicht mit Zahnersatz versorgt werden kann (Az. S 16 KR 4073/10).

In dem Rechtstreit verklagte ein Versicherter, der an Zahnlosigkeit des Oberkiefers leidet, seine Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für mehrere Zahnimplantate. Der behandelnde Zahnarzt hatte die Einsetzung der Implantate empfohlen, weil infolge einer starken Rückbildung des Kieferknochens die Gefahr von Knocheneinbrüchen bestand und er eine andere Möglichkeit der Versorgung mit Zahnersatz aus medizinscher Sicht deshalb für ausgeschlossen hielt, meldet der Dentalbranchendienst ZWP online. Die Klage hatte keinen Erfolg. Zur Begründung führte das Sozialgericht aus, dass die Behandlung mit Implantaten grundsätzlich nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehöre.