Grünes Rezept: Ab sofort freiwillige Arzneikostenerstattung
Annette Bulut (mp)10. Juli 2015, 14:15 UhrGESUNDHEIT
Auf das 'Grüne Rezept' wird ab sofort der Hinweis aufgedruckt, dass viele gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für bestimmte rezeptfreie Arzneimittel freiwillig zurückerstatten.
Auf das "Grüne Rezept" wird ab sofort der Hinweis aufgedruckt, dass viele gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für bestimmte rezeptfreie Arzneimittel freiwillig zurückerstatten. Das "Grüne Rezept" ist nur die Empfehlung des Arztes für die Anwendung eines nicht verschreibungspflichtigen Medikaments. Gleichzeitig dient es dem Patienten als Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff und Darreichungsform. Der bisher geltende Satz "Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen" wird künftig ersetzt durch "Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen." Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Eine Liste mit allen Kassen und ihren Erstattungsregeln gibt es auf www.aponet.de