Honig: Europaparlament beschließt verpflichtende Angabe zum Ursprungsland

Bienen auf einer Honigwabe Bild: AFP

Honig: Europaparlament beschließt verpflichtende Angabe zum Ursprungsland

Hersteller in der EU müssen auf Honiggläsern künftig genauere Angaben zum Ursprungsland machen. Das Europaparlament beschloss in Brüssel eine Reform, die für mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen soll.

Honighersteller in der Europäischen Union müssen auf Honiggläsern künftig genauere Angaben zum Ursprungsland machen. Das Europaparlament beschloss am Mittwoch in Brüssel mit großer Mehrheit eine Reform der sogenannten Frühstücksrichtlinien, die für mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen soll. Das Gesetz sieht zudem einen geringeren Zuckergehalt für Marmelade vor.

Honig dürfte demnach nicht mehr wie bisweilen üblich als "Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern" gekennzeichnet werden. Das Etikett soll stattdessen eine Liste der Länder enthalten, aus denen der Honig stammt. Die Hersteller sollen zudem angeben, wie viel Prozent am Gewicht des Honigs aus welchem Land stammt.

Das Gesetz soll Imker und Verbraucher besser vor "gepanschtem Honig" schützen. Hintergrund sind Vermutungen, dass importierter Honig aus Drittstaaten mit Zucker gestreckt wird. Einen großen Teil des Honigs importiert die EU derzeit etwa aus China, auf den Etiketten wird das allerdings häufig nicht angegeben.

Für Marmelade schreibt Brüssel künftig einen deutlich höheren Fruchtgehalt von 450 Gramm pro Kilogramm vor. Marmelade mit der Kennzeichnung "Extra" müssen zur Hälfte aus Früchten bestehen. Dadurch soll der Zuckergehalt in den Produkten sinken. Zudem führt die Reform neue Kennzeichnungen für Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz ein.

Auf die neuen Regeln hatten sich die Europaabgeordneten Ende Januar mit den Vertretern der 27 EU-Staaten geeinigt.  In Brüssel stimmten 603 Abgeordnete für den Kompromiss, bei neun Gegenstimmen und zehn Enthaltungen.  Der Rat Mitgliedsländer muss das Gesetz noch formal absegnen, danach haben die Regierungen zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben aus Brüssel umzusetzen.