EU-Parlament beschließt Strommarkt-Reform: Mehr Rechte für Verbraucher

Stromleitungen Bild: AFP

EU-Parlament beschließt Strommarkt-Reform: Mehr Rechte für Verbraucher

Für den Abschluss von Stromverträgen hat das Europaparlament hat mehr Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher beschlossen. Die Abgeordneten segneten am Donnerstag in Brüssel eine Reform des gemeinsamen Strommarktes der EU ab.

Für den Abschluss von Stromverträgen hat das Europaparlament hat mehr Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher beschlossen. Die Abgeordneten segneten am Donnerstag in Brüssel eine Reform des gemeinsamen Strommarktes der EU ab, die unter anderem für mehr Verträge mit fixem Strompreis sorgen soll. Das Gesetz soll die Märkte langfristig stabilisieren und Verbraucher und Unternehmen vor plötzlichen Preisanstiegen schützen.

Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen demnach das Recht, bei Vertragsabschluss zwischen fixen und am Markt orientierten Strompreisen zu wählen. Stromversorger dürfen laut Reform zudem nicht mehr einseitig die Vertragsbedingungen oder den Vertrag ändern. Die EU-Länder können den Energieunternehmen außerdem verbieten, ihren Kundinnen und Kunden den Strom abzustellen.

Langfristige Verträge zwischen Regierungen und Stromerzeugern sollen zudem für einen Puffer zwischen Schwankungen am Markt und den Preisen für Stromkunden sorgen. Die Reform ist eine Reaktion auf die extrem gestiegenen Preise für Strom im vergangenen Jahr nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Mit den neuen Regelungen soll der Strompreis unabhängiger vom Gaspreis werden und der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung in der EU schneller steigen.

Das Gesetz sieht dafür staatliche Hilfen für Investitionen in erneuerbare Energien oder Atomkraft in Form von sogenannten Differenzverträgen vor: Investieren Unternehmen in erneuerbare Energien - und in Atomkraft - garantieren die Staaten einen Mindestpreis für den Strom. Ist der Strompreis auf dem Markt niedriger, zahlt der Staat den Energieunternehmen einen Ausgleich, liegt der Marktpreis oberhalb der Grenze, fließen die zusätzlichen Gewinne der Stromproduzenten an die Staatskasse.

Bei der Verteilung der Gewinne aus den Differenzverträgen sind die Mitgliedsländer laut Einigung zwischen EU-Staaten und Parlament "flexibel". Sie können sie an Endverbraucher und Unternehmen umverteilen oder die Stromerzeuger subventionieren, die dann ihre Preise senken. Bei dauerhaft hohen Strompreisen soll ein Krisenmechanismus greifen, Mitgliedstaaten könnten dann eigene zusätzliche Maßnahmen einsetzen, um die Strompreise zu senken.

Die Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder hatten sich bereits im Dezember auf die Reform geeinigt. Auf Drängen Frankreichs erlaubt das Gesetz auch Subventionen in bestehende Atomanlagen. Deutschland hatte sich in Brüssel ursprünglich dafür eingesetzt, nur noch erneuerbare Energien zu fördern, wurde aber überstimmt.