Bundesverwaltungsgericht verkündet Entscheidung zu Gaspipeline für LNG-Terminal

Seebad Binz auf der Insel Rügen Bild: AFP

Bundesverwaltungsgericht verkündet Entscheidung zu Gaspipeline für LNG-Terminal

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Donnerstag seine Entscheidung zur Gaspipeline vom Rügener Hafen Mukran nach Lubmin. Die Deutsche Umwelthilfe und der Nabu haben gegen den Betrieb der sogenannten Ostsee-Anbindungsleitung geklagt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Donnerstag (12.00 Uhr) seine Entscheidung zur Gaspipeline vom Rügener Hafen Mukran nach Lubmin. Vergangene Woche hatte das Gericht über die Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Naturschutzbunds Mecklenburg-Vorpommern gegen den Betrieb der sogenannten Ostsee-Anbindungsleitung verhandelt.

Mit der rund 50 Kilometer langen, bereits bestehenden Pipeline sollen zwei schwimmende LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz in Lubmin östlich von Greifswald angebunden werden. Ein erstes Schiff liegt seit Ende Februar bereits im Hafen. Die Umweltverbände wandten sich konkret gegen den Planfeststellungsbeschluss. Zur Begründung ihrer Klagen machten sie im Kern fehlende Umweltverträglichkeitsprüfungen, eine unzureichende Beteiligung von Öffentlichkeit und Verbänden sowie Verstöße gegen Vorschriften etwa der Anlagensicherheit und des Artenschutzes geltend.