Onshore-Windkraft-Förderung nimmt ab

Die Energiewende wird nach wie vor durch Förderungen vorangetrieben. Die Bundesnetzagentur gibt aber nun bekannt, dass die Förderung von Windenergieanlagen an Land bald um 2,4 Prozent gekürzt wird.


Die Energiewende wird nach wie vor durch Förderungen vorangetrieben. Die Bundesnetzagentur gibt aber nun bekannt, dass die Förderung von Windenergieanlagen an Land bald um 2,4 Prozent gekürzt wird. Die Neuregelung tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft und betrifft Anlagen, die noch unter den Bestandschutz fallen, und nicht durch Ausschreibungen ermittelt werden.

Ab diesem Zeitpunkt ist der Zubau der Monate Mai 2016 bis April 2017 für die Berechnung der Fördersätze ausschlaggebend. Da dieser oberhalb von 3.500 Megawatt lag (4.676 Megawatt im Betrachtungszeitraum), greift die höchste im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehene Degressionsstufe in Höhe von 2,4 Prozent, so die Bundesnetzagentur.

Die Fördersätze für Strom aus Windenergieanlagen an Land wird quartalsweise angepasst. Die Veröffentlichung erfolgt vier Monate vor dem Inkrafttreten der neuen Förderung. Bei sehr starkem Zubau verstärkt sich die Absenkung weiter. Ansonsten erfolgt die Absenkung in geringerem Maße. (vm/en-wid)