Solarstrom für Mieter

Für Hauseigentümer ist eine Photovoltaik-Anlage eine valide Option. Mieter haben es da noch schwieriger. Jetzt hat der Bundestag Änderungen beschlossen, um Mieterstrom attraktiver zu machen.


Als Hauseigentümer ist eine Photovoltaik-Anlage eine valide Option. Mieter haben es da noch schwieriger. Jetzt hat der Bundestag Änderungen beschlossen, um Mieterstrom attraktiver zu machen. "Mieterstromprojekte sind ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende im Wohngebäudebereich", kommentiert Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Beim Mieterstrom kann nun der Gebäudeeigentümer eine Photovoltaik-Anlage installieren und den erzeugten Strom an die Mieter verkaufen. Der Staat sieht hierfür Fördersätze vor. Zudem berücksichtigt das Gesetz Wohngebäude, die in unmittelbarer räumlicher Nähe stehen. "Dadurch können auch benachbarte Mieter an der Energiewende teilhaben, deren Wohngebäude beispielsweise aufgrund von Verschattungen oder der baulichen Situation nicht als Standort für die Erzeugung von Solarstrom in Frage kommen", ergänzt der GdW-Präsident.

Steuerliche Hürden bestehen aber weiterhin. Wird nämlich der erzeugte Strom ins allgemeine Netz eingespeist beziehungsweise den Mietern weiterverkauft, fällt eine Gewerbesteuer an. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) bemängelt das Mieterstromgesetz. Die vorgesehenen Fördersätze seien zu unterschiedlich. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum Mieterstrom nur mit etwa zwei bis vier Cent gefördert wird, die Vergünstigung des Eigenstroms für Hauseigentümer aber im Vergleich um bis zu 4,7 Cent höher liegt", sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. "Das Gesetz geht in die richtige Richtung, bleibt aber halbherzig. Der Gesetzgeber muss hier nachbessern!" (vm/en-wid)