Wärmespeicher und Heizgeräte: Die angepasste Kennzeichnung
Steve Schmit8. September 2017, 14:47 UhrENERGIE
Für Wärmespeicher und Heizgeräte gelten ab dem 26. September 2017 neue Vertriebs-Vorgaben. Die Verbraucherzentralen erklären, was sich ändert.
Für Wärmespeicher und Heizgeräte gelten ab dem 26. September 2017 neue Vertriebs-Vorgaben. Die Verbraucherzentralen erklären, was sich ändert. In Bezug auf die Energieeffizienz-Kennzeichnung (EU-Label) bei den Wärmespeichern dürfen künftig nur noch Geräte bis Effizienzklasse C vertrieben werden. Geräte der Klasse D oder schlechter dürfen nicht mehr verkauft werden. Die Klasse G entfällt, die Klasse A+ wird neu eingeführt.
Die Klassifizierung richtet sich nach den Wärmeverlusten. "So verliert ein Speicher mit der Effizienzklasse A rund 30 Prozent weniger Wärme als ein Speicher der Klasse B. Bei einem 120-Liter-Speicher sparen Verbraucher [mit dem effizienteren Gerät] im Jahr knapp 120 Kilowattstunden Strom und damit ungefähr zehn Euro Heizkosten", erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.
Die neu eingeführte Klasse A+ gilt auch für Heizgeräte. Verbundanlagen erhalten die Energieeffizienzklassen A+ bis G. "Die einzelnen Komponenten der Anlage müssen sinnvoll kombinierbar und aufeinander abgestimmt sein", erklären die Experten im Hinblick auf eine maximale Energie-Einsparung. Die Verbraucherzentralen bieten zu diesem Thema telefonisch oder vor Ort Beratungstermine an. (vm/en-wid)