Glyphosat-Regeln bleiben bestehen - Keine Aufweichung im Bundesrat beschlossen

Landwirtschaft in Luxemburg, wo Glyphosat verboten ist Bild: AFP

Glyphosat-Regeln bleiben bestehen - Keine Aufweichung im Bundesrat beschlossen

Die strengen Vorschriften für den Umgang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat bleiben bestehen. Der Bundesrat beschloss am Freitag die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.

Die strengen Vorschriften für den Umgang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat bleiben bestehen. Der Bundesrat beschloss am Freitag die vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Der Agrarausschuss der Bundesländer hatte sich vergangene Woche für eine Aufweichung der Regeln ausgesprochen - Glyphosat sollte auch in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten angewendet werden dürfen. Dieser Empfehlung folgte der Bundesrat nun nicht. 

Die Bundesregierung wollte das Mittel eigentlich gänzlich verbieten. Ende vergangenen Jahres hatte die EU-Kommission aber nach langer Kontroverse die EU-Zulassung des Mittels verlängert. Deshalb erließ das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Eilverordnung, die den Einsatz von Glyphosat regelt. Sie läuft Ende Juni aus. 

In der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist unter anderem festgeschrieben, dass Glyphosat grundsätzlich in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten untersagt ist. Sie gilt nun ab dem 1. Juli.