Streit um Versuche mit Affen: Bremer Gericht gibt Eilantrag von Forscher statt

Darstellung der Justitia Bild: AFP

Streit um Versuche mit Affen: Bremer Gericht gibt Eilantrag von Forscher statt

Ein an der Universität in Bremen tätiger Hirnforscher darf seine seit rund 30 Jahren laufenden Tierversuche mit Affen vorläufig fortsetzen. Das entschied das Bremer Verwaltungsgericht.

Ein an der Universität Bremen tätiger Hirnforscher darf seine seit 30 Jahren laufenden Tierversuche mit Affen vorläufig fortsetzen. Das entschied das Bremer Verwaltungsgericht nach Angaben vom Montag in einem von dem Wissenschaftler angestrengten Eilverfahren gegen Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke), die eine Genehmigung neuer Versuche verweigert hatte. An beantragten zehn neuen Versuchstieren dürfen zunächst jedoch keine invasiven Maßnahmen vorgenommen werden.

Eine Entscheidung in dem seit Juni vergangenen Jahres anhängigen Hauptverfahren steht nach wie vor aus, auch die Eilentscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde am Oberverwaltungsgericht dagegen ist möglich. Der Wissenschaftler setzt seit 1997 Affen im Rahmen seiner Forschung zu kognitiven Prozessen in Säugetiergehirnen ein, schon mehrfach gab es wegen der Versuche Gerichtsentscheidungen.

Der Eilbeschluss gilt vorläufig, bis das Gericht im Hauptverfahren darüber entscheidet, ob die fachlich zuständige Senatorin die Genehmigung weiterer Versuche verweigern darf. Laut Gericht handelte es sich dabei um eine vorläufige "Folgenabwägung". Den Schaden durch Beendigung des Forschungsvorhabens wertete es als gravierender als die Belastung der Tiere. Sie sei auf "Grundlage der derzeit zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel nicht höher als mittelgradig" einzustufen.

Die dem Wissenschaftler zuletzt erteilte behördliche Genehmigung für seine Forschung lief nach Gerichtsangaben Ende November 2023 aus, den Antrag auf weitere Versuche lehnte die Gesundheitssenatorin damals ab. Der Forscher legte Widerspruch ein. In einer Zwischenentscheidung legte das Verwaltungsgericht im April 2024 zunächst fest, dass dessen Versuche bis zu einem gewissen Zeitpunkt nach der Entscheidung über seinen Widerspruch zunächst fortgesetzt werden dürfen. Dem Experten wurden dabei invasive Maßnahmen sowie deren Vorbereitung untersagt.

Nach Ablehnung des Widerspruchs durch die Gesundheitsbehörde reichte der Forscher im Juni 2025 Klage ein. Seit September lief laut Gericht das dazugehörige Eilverfahren um vorläufigen Rechtsschutz, dass mit der am Montag getroffenen Entscheidung beendet wurde. Demnach sind invasive Maßnahmen an neuen Versuchsaffen zunächst weiter untersagt. Diese seien derzeit "nicht erforderlich", wie das Gericht erklärte.