Frühere FDP-Bundestagsabgeordnete klagen in Karlsruhe gegen Sondervermögen

FDP-Logo Bild: AFP

Frühere FDP-Bundestagsabgeordnete klagen in Karlsruhe gegen Sondervermögen

Eine Gruppe von früheren FDP-Bundestagsabgeordneten hat Verfassungsklage gegen die milliardenschweren Sondervermögen des Bundes eingereicht. Die im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedete Grundgesetzänderung ermögliche eine 'explosionsartige Ausweitung der Verschuldensmöglichkeiten'.

Eine Gruppe von früheren FDP-Bundestagsabgeordneten hat Verfassungsklage gegen die milliardenschweren Schuldenpakete des Bundes eingereicht. Die im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedete Grundgesetzänderung ermögliche eine "explosionsartige Ausweitung der Verschuldensmöglichkeiten des Bundes und der Länder" und verlagere Haushaltslasten einseitig und rechtswidrig in die Zukunft, heißt es in der Klageschrift, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag in Berlin vorlag. Die Einrichtung der Sondervermögen verletze die grundgesetzliche Schuldenbremsen-Regelung.

"Die Schulden von heute dürfen nicht die Freiheit von morgen zerstören - deshalb ziehen wir vor Gericht", sagte der hessische FDP-Landesvorsitzende Thorsten Lieb, der die Klage initiiert hat, der Nachrichtenagentur AFP. "Der Versuch von Union, SPD und Grünen, Wachstum auf Pump zu kaufen und dadurch Reformen aus dem Weg zu gehen, ist ohnehin aussichtslos und zum Scheitern verurteilt."

Die Kläger sind FDP-Abgeordnete, die zum Zeitpunkt der Grundgesetzänderung noch Mitglied des Bundestags waren. Unter ihnen sind der damalige Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki sowie die früheren Staatssekretäre im Bundesfinanzministerium, Florian Toncar und Katja Hessel. Im aktuellen Bundestag ist die FDP nicht mehr vertreten.

In ihrer Verfassungsklage kritisieren die FDP-Politiker auch das Verfahren, in dem die Grundgesetzänderung nach der Bundestagswahl 2025, aber noch mit der Mehrheit des alten Bundestags durchgesetzt worden war. Der damalige Bundestag habe in einem "beispiellosen Verfahren nach einer extrem kurzen Beratungszeit Änderungen des Grundgesetzes auf den Weg gebracht, welche das Finanzverfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland fundamental verändert, in eine neue Richtung gelenkt haben und unvorstellbare Kreditaufnahmen ermöglicht haben", heißt es in dem Dokument.

Die Kläger kritisieren zudem, dass das Sondervermögen für Klimaschutz und Infrastruktur so ausgestaltet sei, dass die vorgesehenen Beschränkungen der Schuldenaufnahme für zusätzliche Investitionen "faktisch kaum Wirkung entfalten, sondern es in hohem Maße zu Zweckentfremdungen" komme.

Der FDP-Bundesvorsitzende Christian Dürr begrüßte die Klage. "Das Vorgehen rund um die Rekordschuldenpakete bestraft die kommenden Generationen doppelt", erklärte er. "Zum einen verliert sich das Geld nachweislich in Haushaltslöchern und Konsumausgaben und wird nicht investiert, zum anderen werden unsere Kinder und Enkel mit den erdrückenden Zinslasten um ihre Handlungsspielräume und Freiheiten gebracht."

Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klima ermächtigte den Bund zur Kreditaufnahme von bis zu 500 Milliarden Euro. Zudem ermöglicht es die Grundgesetzänderung, Verteidigungsausgaben, die über einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen, von der Schuldenbremse auszunehmen.

Diese Neuregelung schafft laut Klageschrift der FDP-Politiker zusätzliche rechtliche Spielräume für die Kreditaufnahme des Bundes und der Länder in Höhe von rund 2380 Milliarden Euro bis einschließlich 2034. Dabei handle es sich de facto um "Ewigkeitsschulden", da trotz des erheblichen Betrages keine Tilgungsregel vorgesehen sei.