Kabinett tagt zu IP-Adressenspeicherung und Reform der Notfallversorgung

Kabinettsitzung mit Merz im März Bild: AFP

Kabinett tagt zu IP-Adressenspeicherung und Reform der Notfallversorgung

Das Bundeskabinett will einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschließen. Zur besseren Strafverfolgung sollen Internet-Anbieter verpflichtet werden, diese Daten für drei Monate zu speichern. Zudem steht die Reform der Notfallversorgung auf der Agenda.

Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Speicherung von IP-Adressen beschließen (Beginn 10.00 Uhr). Internet-Anbieter sollen damit verpflichtet werden, diese Daten für drei Monate zu speichern. Dies soll eine wirksamere Strafverfolgung bei Delikten wie der Verbreitung von Kinderpornografie oder Drogenhandel ermöglichen. Zudem will die Bundesregierung die Reform der Notfallversorgung auf den Weg bringen. Sie soll die aktuell stark beanspruchten Rettungsdienste und Klinik-Notaufnahmen entlasten. 

Ein weiterer Gesetzentwurf befasst sich mit dem Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen. Dabei geht es um die gerechte Aufteilung der erworbenen Versorgungsansprüche etwa aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Und schließlich will das Kabinett die Verlängerung der Bundeswehr-Einsätze im Kosovo und in Bosnien und Herzegowina auf den Weg bringen.