Frau erschlagen und Leiche in Schrank versteckt: Lange Haftstrafe in Hamburg
AFP24. April 2026, 15:11 UhrNEWS
Weil er seine frühere Freundin mit einer Weinflasche tot schlug, ist ein Mann in Hamburg zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn wegen Totschlags schuldig. Er versteckte die Leiche der Frau demnach in einem Wandschrank.
Weil er seine frühere Freundin mit einer Weinflasche erschlug, ist ein Mann in Hamburg zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt sprach ihn am Freitag nach Angaben einer Sprecherin des Totschlags schuldig. Er versteckte die Leiche der Frau demnach in einem Wandschrank ihrer Wohnung in Hamburg-Altona, wo sie zwei Wochen später gefunden wurde.
Die Vorsitzende Richterin sprach von einem "besonders tragischen Fall". Trotz der Trennung hätten der spätere Täter und seine Exfreundin an sich bis zur Tat ein gutes Verhältnis gepflegt. Der gemeinsame Sohn habe überwiegend bei dem Mann gelebt. In der Vergangenheit sei der Mann nicht gewalttätig gewesen.
Mitte November aber geriet das frühere Paar in Streit, wie das Gericht feststellte. Dabei ging es um Schulprobleme des Sohnes. Der Mann habe der Frau mit einer vollen Rotweinflasche zwei Schläge gegen den Kopf versetzt und dabei in Kauf genommen, dass sie sterben könnte.Â
Sie fiel rücklings zu Boden und schlug auf einen Heizkörper oder Fliesen auf. Die Frau erlitt mehrere Wunden, einen Trümmerbruch und ein Schädel-Hirn-Trauma. Die Bewusstlose starb demnach durch das Einatmen von Mageninhalt.
Das Gericht berücksichtigte zu Gunsten des Angeklagten, dass dieser die Tat gestand und bereute. Außerdem ist er nicht vorbestraft.Â
Strafverschärfend wertete es, dass er gleich zweimal mit erheblichem Kraftaufwand zuschlug und die Tat im Schutzraum der Wohnung der Frau beging. Auch dass er die Leiche versteckte und den Leichengeruch mit extra dafür gekauftem Parfüm zu übertünchen Versuchte, sah das Gericht als strafverschärfend an.Â
Zu seinen Ungunsten wurden auch die gravierenden Folgen für den gemeinsamen Sohn gewertet: Dieser wurde vom Jugendamt in Obhut genommen und lebt inzwischen in einem Kinderheim. Das Urteil gegen seinen Vater ist noch nicht rechtskräftig.