Kunde in einem Supermarkt Bild: AFP

"Mogelpackung": Verbraucherschützer gewinnen gegen Milka-Hersteller

Im Verfahren zur versteckten Preiserhöhung bei der Milka-Schokolade hat die Verbraucherzentrale Hamburg ihre Klage gegen den Hersteller Mondelez gewonnen. Das Landgericht Bremen entschied, die Füllmengenreduzierung m sei eine 'relative Mogelpackung'.

Nur 90 statt 100 Gramm Schokolade bei gleicher Verpackungsgröße - diese Verringerung der Füllmenge bei Milka-Tafeln führt die Verbraucher einem Gerichtsurteil zufolge in die Irre. Die Füllmengenreduzierung sei eine "relative Mogelpackung", entschied das Landgericht Bremen und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen den Hersteller Mondelez recht. Die Verbraucherschützer erhoffen sich von dem Urteil nun eine "Signalwirkung". (Az. 12 O 118/25)

Hintergrund ist, dass Mondelez Milka-Tafeln zu Beginn des Jahres 2025 dünner machte - und gleichzeitig teurer, da der Preis von 1,49 auf 1,99 Euro stieg. Die Verbraucherzentrale Hamburg reichte Klage wegen Irreführung ein. Tatsächlich fühlten sich in den vergangenen Monaten viele Verbraucherinnen und Verbraucher getäuscht: Bei der Verbraucherzentrale gingen hunderte Beschwerden ein, und mit großer Mehrheit wurde Milka Schokolade Anfang dieses Jahres zur "Mogelpackung" des Jahres 2025 gewählt.

Auch das Landgericht Bremen kam nun zu dem Schluss, dass in der Abweichung zwischen tatsächlichem Inhalt und "optisch vermittelter Erwartung bei einem dem Verbraucher seit Jahren bekannten Produkt" eine Irreführung liegt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher würden aufgrund der im wesentlichen unveränderten Verpackung des Produkts davon ausgehen, "nach wie vor die ihnen bekannte 100 g Schokolade zu erwerben", erklärte das Gericht am Mittwoch.

Um diese Irreführung auszuräumen, "hätte es eines Hinweises auf der Verpackung bedurft", führte das Gericht aus. Dieser Hinweis müsse "deutlich, verständlich und wahrnehmbar ausgestaltet sein" und "in der praktischen Kaufsituation eine reale Chance haben, wahrgenommen zu werden".

Wie der Hersteller solche Hinweise tatsächlich vornehme, sei aber im Ergebnis ihm selbst überlassen, teilte das Gericht weiter mit. Nach dem Urteil der Kammer müsse ein deutlicher Hinweis jedoch "zumindest für einen Zeitraum von vier Monaten nach der Reduzierung der Füllmenge" bestehen, so dass Verbraucher dies "ausreichend verinnerlichen" könnten. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Mondelez kann binnen eines Monats Berufung einlegen. Das Unternehmen teilte am Mittwoch mit, es werde sich die Urteilsbegründung des Gerichts im Detail anschauen. "Unabhängig davon werden wir weiter daran arbeiten, unsere Kommunikation klar zu gestalten." 

Die Gewichtsreduzierung der Milka-Schokolade verteidigte Mondelez: "Wir machen bei Zutaten und Herstellung unserer Produkte keine Kompromisse. Als Konsequenz daraus haben wir letztes Jahr entschieden, das Gewicht einiger unserer Milka Tafeln anzupassen."

Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärte am Mittwoch, sie freue sich über das Urteil: "Es stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei versteckten Preiserhöhungen", erklärte Armin Valet von der Verbraucherzentrale. "Viele Menschen greifen zu den Milka-Tafeln und merken nicht, dass sie nur noch 90 statt 100 Gramm Schokolade für ihr Geld bekommen."

Aus Sicht der Verbraucherschützer habe das Urteil "Signalwirkung", erklärte Valet weiter: "Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, endlich weitere verbindliche Regelungen gegen Mogelpackungen zu schaffen", forderte er.