Medizinischer Dienst: Bei Pflegebedürftigkeit vor allem Prävention stärken
AFP19. Mai 2026, 11:14 UhrGESUNDHEIT
Der für die Begutachtung von Pflegebedürftigen zuständige Medizinische Dienst hat darauf gedrungen, bei der anstehenden Pflegereform vor allem auf Prävention zu setzen. Zudem müsse der Verschlechterung aktiv entgegengewirkt werden.
Der für die Begutachtung von Pflegebedürftigen zuständige Medizinische Dienst hat darauf gedrungen, bei der anstehenden Pflegereform vor allem auf Prävention zu setzen. "Wir müssen alles tun, um die Versicherten dabei zu unterstützen, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder ihrer Verschlechterung aktiv entgegenzuwirken", sagte die Vize-Vorsitzende des Medizinischen Dienstes, Carola Engler, am Dienstag. Ziel müsse es sein, die Begutachtung zu einer "bedarfsorientierten und präventiven Impulsberatung weiterzuentwickeln".
Der Medizinische Dienst Bund gruppiert die einzelnen Medizinischen Dienste der Länder. Die medizinischen und pflegefachlichen Expertinnen und Experten fungieren als Beratungs- und Begutachtungsdienste für die Kranken- und Pflegeversicherungen und übernehmen die Feststellung von Pflegebedürftigkeit und Pflegegraden. Inzwischen beziehen dem Dienst zufolge über sechs Millionen Menschen Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung - diese Zahl hat sich seit 2015 mehr als verdoppelt.
Außerdem werden dem Dienst zufolge immer mehr Kinder und Jugendliche begutachtet. Hier hat sich die Zahl binnen zehn Jahren fast vervierfacht - auf zuletzt über 190.000 Begutachtungen im Jahr 2025. Allerdings bleibt der Anteil der Kinder und Jugendlichen an allen Begutachtungen mit sechs Prozent sehr gering. Die häufigsten Gründe für eine Diagnose sind ADHS-Erkrankungen und Entwicklungsstörungen.
Bei der Begutachtung könne der Dienst "wichtige Impulse zur Prävention, zur Verbesserung der Pflegesituation und zur Entlastung der An- und Zugehörigen geben", betonte Engler. Die Gutachterinnen und Gutachter schauten sich im vergangenen Jahr bundesweit über drei Millionen Versicherte an. Pflegegrad 1 oder 2 erhielten zusammen genommen 63,5 Prozent der Begutachteten, bei über 21 Prozent lag zu dem Zeitpunkt noch kein Pflegegrad vor. Alle anderen verteilten sich auf die Grade 3 bis 5.
In der Erstbegutachtung liege "großes Potenzial, um einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich zu erhalten", betonte der Medizinische Dienst. Oft würden dann Heilmittel wie Physiotherapie oder Ergotherapie empfohlen, oder auch Mobilitätshilfen und Hilfsmittel im Badezimmer.
Weil dafür aber oft zusätzliche Verordnungen nötig und viele Angehörige damit überfordert seien, müsse hier die Zusammenarbeit aller Beteiligten verbessert werden. "Deshalb brauchen wir in Zukunft eine intensivere Vernetzung und Kommunikation zwischen Medizinischem Dienst, den Pflegekassen, der regionalen Pflegeberatung und den Leistungserbringenden", forderte Engler. So könnten die Empfehlungen der Gutachterinnen und Gutachter auch wirken.
Der Medizinische Dienst forderte außerdem die Einsetzung von Videobegutachtung bei der Erstbegutachtung. Das spare nicht nur Wege, sondern binde auch Angehörige ein, die nicht in der Nähe wohnten. "Pflegebedürftigkeit ist kein unabwendbares Schicksal", fasste Engler zusammen, sondern sie sei von "beeinflussbaren Risikofaktoren bestimmt". Nicht nur müssten Menschen zu Beginn der Pflegebedürftigkeit intensiver betreut werden, sondern der Fokus müsse auf denen liegen, die ihre Versorgung ohne professionelle Unterstützung organisieren.
Der Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), Oliver Blatt, forderte vor allem, dass die Finanzen der Pflegeversicherung "dringend stabilisiert werden". 2027 werde es voraussichtlich ein Defizit von mindestens sieben Milliarden Euro geben, sagte er.