Raubüberfall auf Geldtransporter in Berlin: Teils lange Haftstrafen verhängt

Figur von Justitia am Landgericht Berlin Bild: AFP

Raubüberfall auf Geldtransporter in Berlin: Teils lange Haftstrafen verhängt

Im Prozess um einen Millionenraub aus einem Geldtransporter in Berlin hat das Landgericht Berlin teils langjährige Freiheitsstrafen verhängt. Der 22-jährige Hauptangeklagte wurde unter anderem wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Im Prozess um einen Millionenraub aus einem Geldtransporter in Berlin hat das Landgericht Berlin teils langjährige Freiheitsstrafen verhängt. Der 22-jährige Hauptangeklagte wurde am Montag wegen versuchten Mordes, besonders schweren Raubes und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu 14 Jahren Haft verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Ein 21 Jahre alter Mitangeklagter erhielt eine Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren. Beide Angeklagte bleiben in Untersuchungshaft.

Gegen einen weiteren 26 Jahre alten Angeklagten verhängte das Gericht wegen Beihilfe eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Ein vierter Beschuldigter wurde wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. 

Die Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass die 22 und 21 Jahre alten Angeklagten im März vergangenen Jahres gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter einen mit 4,5 Millionen Euro beladenen Geldtransporter überfielen. Nachdem der Transporter ein Firmengelände in Berlin verlassen hatte, keilten sie ihn dem Urteil zufolge mit zwei Fahrzeugen ein und brachen den Laderaum auf. Gemeinsam mit dem unbekannten Mittäter erbeutete der 21-Jährige insgesamt 26 Geldkassetten mit 2,5 Millionen Euro Bargeld.

Als die Mannschaft des Geldtransporters Alarm ausgelöst und der Fahrer versucht habe, den Transporter freizumanövrieren, habe der 22-jährige Hauptangeklagte mit einem Sturmgewehr mehrfach unter anderem auf die Fahrerkabine geschossen und dabei nach Auffassung des Gerichts den Tod der Wachmänner mindestens billigend in Kauf genommen. Nachdem die Täter eines ihrer Fahrzeuge in Brand setzten, seien sie mit dem anderen und dem Geld zu einem Gewerbegelände in Neukölln geflüchtet.

Aufgrund eines Reifenschadens am Fluchtfahrzeug sei es Polizeibeamten jedoch gelungen, die Täter zu verfolgen und das Gewerbegelände ausfindig zu machen. Die 21 und 22 Jahre alten Angeklagten, der unbekannte Mittäter sowie mögliche weitere Mittäter seien dann unter Zurücklassung der Beute geflohen. Unter anderem die Auswertung von DNA-Spuren, Fingerabdrücken und Handydaten führten dann im Mai 2025 zur Festnahme der vier Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.