Cannabisblüten haben sich als medizinisches Schmerzmittel mittlerweile in deutschen Apotheken etabliert. So wurden seit den entsprechenden Gesetzesänderungen zur Abgabe im März 2017 rund 500 Mal Rezepturarzneimittel durch Apotheken abgegeben.
Cannabisblüten haben sich als medizinisches Schmerzmittel mittlerweile in deutschen Apotheken etabliert. So wurden seit den entsprechenden Gesetzesänderungen zur Abgabe im März 2017 rund 500 Mal Rezepturarzneimittel durch Apotheken abgegeben. "Das Cannabis-Gesetz zeigt im Versorgungsalltag Wirkung", sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI) und Präsident der Bundesapothekerkammer.
Laut der DAPI-Auswertung verordneten Ärzte im März auf 488 Rezeptformularen insgesamt 564 Cannabis-haltige Zubereitungen oder Cannabis-Blüten. "Cannabis ist kein Allheilmittel", stellt Kiefer klar. "Eine medizinische Anwendung ist nur nach entsprechender Verordnung durch den Arzt sinnvoll, und dazu gehört auch die Festlegung der Dosierung."
Im gesamten Monat März 2017 wurden zusätzlich zu den Rezepturarzneimitteln mit Cannabisblüten (die bei der vorliegenden Erhebung berücksichtigt wurden) rund 3.100 Fertigarzneimittel mit natürlichen oder synthetischen Cannabinoiden abgegeben.