Thomas Schneider/mp25. August 2017, 14:38 UhrGESUNDHEIT
Eltern haben einen stressigen Job - und zwar neben dem Beruf. Den einen oder anderen überfordert das von Zeit zu Zeit. Bevor Mütter - oder auch Väter - in einen Teufelskreis aus Verantwortung, Erwartungshaltung und der eigenen Gesundheit geraten, sollten sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Zum Beispiel eine Mutter-Kind-Kur. Aber was ist darunter zu verstehen und welche Kurformen sind denkbar und sinnvoll?
Eltern haben einen stressigen Job - und zwar neben dem Beruf. Den einen oder anderen überfordert das von Zeit zu Zeit. Bevor Mütter - oder auch Väter - in einen Teufelskreis aus Verantwortung, Erwartungshaltung und der eigenen Gesundheit geraten, sollten sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Zum Beispiel eine Mutter-Kind-Kur. Damit lässt sich das Problem aktiv angehen, quasi als Flucht nach vorne. Aber was ist darunter zu verstehen und welche Kurformen sind denkbar und sinnvoll?
"Eine Kur ist kein Urlaub, sie hat zum Ziel, die Mütter- und auch Kinder-Gesundheit nachhaltig zu stärken und maßgebliche Hilfe zur Alltagsbewältigung zu leisten", erläutern Experten der ARAG-Versicherung. Die Kuren dauern meist drei Wochen und werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. 100.000 Müttern und auch Vätern jährlich verordnen Ärzte in Deutschland eine Pause vom Alltag, wobei der heute noch geringe Anteil der erholungsbedürftigen Väter stetig steigt. Auf letztere aber sind die Maßnahmen häufig gar nicht ausgerichtet, kritisieren die Experten. Doch auch Väter haben ein Anrecht auf eine solche Kur, wenn sie hauptsächlich für die Kindererziehung zuständig sind. Allerdings gibt es für sie im Gegensatz zu den Müttern nicht die Möglichkeit, sich ohne den Nachwuchs zu therapieren.
Frauen, deren Alltag sie überfordert, weil sie beispielsweise neben Kind und Beruf noch einen Angehörigen pflegen, können eine reine Mütterkur beantragen. Die Betreuung der zurückgelassenen Familie wird dann laut ARAG gegebenenfalls von der Krankenkasse durch Bereitstellung einer Familienpflegerin unterstützt. Beratungsstellen unterstützen bei der Antragstellung. Ist das Mutter-Kind-Verhältnis gestört, der Nachwuchs oder die Mutter physisch erkrankt oder möchte die Mutter einfach nicht auf ihr Kind verzichten, sollte sie eine Mutter-Kind-Kur beantragen - ob als getrennte oder gemeinsam angelegte Therapie. Generell dürfen Kinder, sofern sie auch behandelt werden, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mitgenommen werden. Erhält das Kind keine Anwendungen, kann es den Erwachsenen nur bis zum 12. Lebensjahr begleiten.
Den Kurantrag reichen Eltern bei der Krankenkasse ein. Darin muss die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme ausführlich attestiert sein. Dann hat die gesetzliche Kasse keine Ablehnungsgrundlage, die Kuren gehören nämlich zu deren Pflichtleistung beim Vorliegen ärztlicher Atteste. Die Eigenleistung liegt bei 10 Euro täglich, Kinder sind komplett kostenfrei. Bei Privatpatienten kommt es bei der Kostenübernahme darauf an, ob Kurleistungen explizit im Vertrag vereinbart sind. Hier ist auch das Ausfüllen eines Selbstauskunftsbogens notwendig, den der Antragsteller beim Arzt, bei der Krankenkasse oder bei einer Beratungsstelle erhält. Die ARAG-Experten empfehlen, den Antrag mit einer Beratungsstelle durchzugehen und sich über Kliniken beraten zu lassen. So ließen sich der eigene Bedarf genauer klären und die Maßnahme gezielt auswählen. Bei einer Ablehnung helfen diese Stellen und unterstützen beim Widerspruch.