Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt am 21.12.2024, via dts Nachrichtenagentur
Magdeburger Polizei plante vor einem Jahr "Gefährderansprache"
dts21. Dezember 2024, 16:39 UhrNEWS
Magdeburg (dts Nachrichtenagentur) - Der mutmaßliche Attentäter von Magdeburg Taleb A., der auf dem dortigen Weihnachtsmarkt mindestens fünf Menschen totgefahren und 200 weitere verletzt hat, war bei den Behörden offenbar schon länger auf dem Schirm als zunächst bekannt.
Magdeburg (dts Nachrichtenagentur) - Der mutmaßliche Attentäter von Magdeburg Taleb A., der auf dem dortigen Weihnachtsmarkt mindestens fünf Menschen totgefahren und 200 weitere verletzt hat, war bei den Behörden offenbar schon länger auf dem Schirm als zunächst bekannt.
Offensichtlich wurde vor etwa einem Jahr gegen ihn bei der Polizeiinspektion Magdeburg eine Strafanzeige erstattet. Es habe dann den Versuch gegeben, eine "Gefährderansprache" durchzuführen, sagte Magdeburgs Polizeidirektor Tom-Oliver Langhans am Samstagnachmittag. Dazu sei es dann aber nicht gekommen. Die genauen Umstände seien jetzt Gegenstand der Ermittlungen.
Die Magdeburger Staatsanwaltschaft teilte bei der gleichen Gelegenheit mit, ihr seien bislang keine Verurteilungen bekannt. Laut eines Berichts des "Spiegel" soll der Mann aber 2013 vom Amtsgericht Rostock zu einer Strafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden sein. Grund war eine "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten".
Die Höhe der Tagessätze - zehn Euro - deute darauf hin, dass Taleb A. damals noch von Hartz IV gelebt haben könnte, schreibt das Magazin. Nach Deutschland gekommen war Taleb A. zwar bereits 2006 - er reiste regulär mit seinem Reisepass und einem Visum ein, um hier nach seinem Medizinstudium eine Facharztausbildung zu beginnen, seinen Asylantrag stellte er aber erst 2016 - möglicherweise, weil er sonst das Land hätte verlassen müssen.
In der Anhörung in der Außenstelle Halberstadt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) trug er laut "Spiegel"-Bericht vor, er sei vom Islam abgefallen und schreibe ein Buch darüber, warum der Islam als Religion keine Grundlage habe. Für das Buch mit dem Titel "Kreative Widerlegung des Islam" hatte Taleb A. im Internet mutmaßlich eine Crowdfunding-Kampagne gestartet, die aber kaum Unterstützer fand. Erschienen ist das Buch nie.
Taleb A. erhielt auf seinen Antrag das Asyl nach Artikel 16a Grundgesetz, den höchsten Schutzstatus. Offenbar 2019 kam es zu einer Regelüberprüfung des Asyls durch das Bamf - so wie für alle Asylbescheide der großen Zuwanderungswelle 2015 und 2016. Das Asyl wurde dabei bestätigt. 2023 erhielt Taleb A. von der Ausländerbehörde des sachsen-anhaltinischen Salzlandkreises in Bernburg eine Niederlassungserlaubnis.