EU-Parlament beharrt auf Entschädigungsrechten bei verspäteten Flügen

Leere Abflughalle des Flughafens Zaventem in Brüssel Bild: AFP

EU-Parlament beharrt auf Entschädigungsrechten bei verspäteten Flügen

Das EU-Parlament setzt sich weiter für einen Erhalt der Entschädigungsansprüche bei verspäteten Flügen ein. Eine breite Mehrheit der Abgeordneten bestätigte die Haltung gegen eine Anhebung der Schwelle, ab der eine Entschädigung fällig ist.

Das Europaparlament setzt sich weiter für einen Erhalt der Entschädigungsansprüche bei verspäteten Flügen ein. Eine breite Mehrheit der Abgeordneten bestätigte am Mittwoch in Straßburg die Haltung des Parlaments gegen eine Anhebung der Schwelle, ab der eine Entschädigung fällig ist. Der Streit um die Reform geht nun in einen Vermittlungsausschuss mit den 27 EU-Ländern.

Bei der Reform geht es unter anderem darum, ab wann Fluggäste ein Recht auf Entschädigung haben. Bislang gilt eine Schwelle von drei Stunden Verspätung. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro. Eine Mehrheit der 27 EU-Länder will diese Schwelle anheben, sodass weniger Passagiere einen Anspruch auf Entschädigung hätten.

Das Europaparlament ist mit breiter Mehrheit strikt dagegen. Bislang wollte keine der beiden Seiten von ihrer Position abrücken. In den anderen Streitpunkten zeigten sich die Abgeordneten hingegen kompromissbereit, etwa bei der Höhe der Entschädigungen und den Regeln für ein kostenloses Handgepäck.

Andere Teile der Reform gelten als unstrittig und sind bereits vorläufig vereinbart. So sollen Eltern kostenlos einen Sitzplatz neben ihren Kindern reservieren können. Außerdem sollen Passagiere nach Verspätungen automatisch ein Formular erhalten, mit dem sie eine Entschädigung beantragen können.

Das Parlament und der Rat der 27 EU-Staaten müssen nun einen Vermittlungsausschuss bilden, in dem je ein Vertreter aus jedem Land sowie 27 Abgeordnete sitzen. Aufseiten des Parlaments könnte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola persönlich die Verhandlungen führen. Der Ausschuss hat acht Wochen Zeit, um einen Kompromiss zu finden, das Startdatum ist jedoch nicht rechtlich festgelegt.

Abgeordnete des Parlaments hoffen, schon vorab weiter mit dem Rat zu verhandeln. Sollte auch der Vermittlungsausschuss scheitern, wäre die gesamte Reform vorerst vom Tisch.