Zuzahlung für Medikamente kennt Grenzen

Auch für verschreibungspflichtige Medikamente müssen Patienten oft zuzahlen. Fünf bis zehn Euro können fällig werden. Irgendwann geht das ins Geld, vor allem bei Patienten, die viele Pillen schlucken müssen.


Auch für verschreibungspflichtige Medikamente müssen Patienten oft zuzahlen. Fünf bis zehn Euro können fällig werden. Irgendwann geht das ins Geld, vor allem bei Patienten, die viele Pillen schlucken müssen. Im Laufe eines Jahres kann dann locker eine größere Summe zusammenkommen.

Doch niemand will, dass sich die Belastungen ins Uferlose entwickeln. "Daher gibt es die individuelle Belastungsgrenze, die sich nach dem Bruttoeinkommen richtet", erklärt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). "Wer die Summe innerhalb eines Kalenderjahres überschreitet, kann sich von seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen."

Die Höhe der Zuzahlungen richtet sich nach Art der Leistung. "Es gibt verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die keine Zuzahlung nötig ist", sagt Heike Morris. Doch in der Regel müsse der Patient zehn Prozent des Preises selbst tragen. "Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, trägt der Patient die Kosten selbst." Auch für Heilmittel und Hilfsmittel - zum Beispiel eine Physiotherapie und ein Hörgerät - müssen Erwachsene eine Zuzahlung leisten. Während eines Krankenhausaufenthaltes gilt eine feste Zuzahlung von zehn Euro je Kalendertag, begrenzt auf 28 Tage pro Jahr. Kinder und Jugendliche sind bis zur Volljährigkeit von Zuzahlungen befreit.

An chronisch Kranke ist besonders gedacht: Die jährliche Grenze, bis zu der sich ein gesetzlich Versicherter an den Kosten für medizinische Leistungen beteiligen muss, liegt bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, die zum Lebensunterhalt beitragen. Für Familien wird ein Haushaltseinkommen errechnet, von dem Freibeträge für Kinder, den Ehepartner oder einen eingetragenen Lebenspartner abgezogen werden. Chronisch Kranke müssen nur bis zu einem Prozent ihrer Bruttoeinnahmen aufbringen, betonen die Experten. Unter der Adresse www.patientenberatung.de. gibt es eine kostenlose Beratung und weitere Informationen zum Thema.