Verbraucherverband: Telemedizin ausbauen

Eine klare Empfehlung pro telemedizinische Behandlung hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) im Vorfeld des diesjährigen Ärztetags abgegeben. Allerdings fordert er klare rechtliche Auflagen für die sogenannten Videosprechstunden.


Eine klare Empfehlung pro telemedizinische Behandlung hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv) im Vorfeld des diesjährigen Ärztetags abgegeben. Allerdings fordert er klare rechtliche Auflagen für die sogenannten Videosprechstunden.

"Es wäre nur zeitgemäß, wenn Patienten auch ohne persönlichen Erstkontakt einen Arzt in einer Videosprechstunde kontaktieren könnten. Das würde die ärztliche Versorgung vor Ort sinnvoll ergänzen", so Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Denn beide Seiten würden profitieren: Die Patienten sparen sich Wege und Wartezeiten, Ärzte werden entlastet.

Nach bisherigem Recht dürfen Ärzte nur Patienten telemedizinisch betreuen, die sie bereits persönlich behandelt haben. "Eine ausschließliche Behandlung über Kommunikationskanäle wie Telefon oder Videochat ist verboten", heißt es. Allerdings würden diese Bestimmungen mittlerweile in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Klar sei, dass die Fernbehandlung freiwillig bleiben müsse. Müller: "Auch in ländlichen Regionen mit Ärztemangel darf die Videosprechstunde nur eine zusätzliche Option und kein Ersatz für die ärztliche Versorgung vor Ort sein."

Arzneimittel dürfen derzeit noch nicht per Video-Chat verschrieben werden. Doch laut des vzbv ist es absurd, wenn Patienten ihren Arzt zwar per Videochat kontaktieren könnten, das Rezept dann aber in der Praxis abholen müssten.