Steve Schmit/mp19. April 2017, 17:20 UhrGESUNDHEIT
Wenn Patienten über längere Zeit auf Medikamente angewiesen sind, merken einige von ihnen die finanzielle Belastung. Immerhin können die Arzneimittelausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Wenn Patienten über längere Zeit auf Medikamente angewiesen sind, merken einige von ihnen die finanzielle Belastung. Immerhin können die Arzneimittelausgaben bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Theoretisch zählen hierzu bereits sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Euro je rezeptpflichtigem Medikament als auch die Kosten für die rezeptfreie Selbstmedikation, wie Magen- und Erkältungsmittel. "Jeder Patient, der seine Steuererklärung macht, sollte prüfen, ob es sich für ihn lohnt, notwendigen Gesundheitsausgaben geltend zu machen, um Steuern zu sparen", sagt der Patientenbeauftragte Berend Groeneveld vom Deutsche Apothekerverband (DAV). "Viele Apotheken unterstützen ihre Kunden dabei, den Nachweis über die Ausgaben für Arzneimittel zu erbringen."
Das Finanzamt erkennt allerdings diese Gesundheitskosten im Einzelfall erst ab dem Überschreiten einer bestimmten Belastungsgrenze an. Diese ist vom Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängig. Die Ausgaben werden als "außergewöhnliche Belastungen" deklariert (gemäß § 33 Einkommensteuergesetz). Zur Anerkennung braucht der Steuerzahler neben dem Zahlungsbeleg aus der Apotheke auch den Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit. Weitere Informationen dazu bietet der DAV unter www.abda.de und www.aponet.de.