Urlaub von der Pflege

Viele pflegebedürftige Menschen werden zuhause durch Angehörige gepflegt. Für die Familie ist das selbstverständlich eine belastende Situation, von der sie auch mal eine Auszeit brauchen, um sich zu erholen.


Viele pflegebedürftige Menschen werden zuhause durch Angehörige gepflegt. Für die Familie ist das selbstverständlich eine belastende Situation, von der sie auch mal eine Auszeit brauchen, um sich zu erholen. Die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) macht auf verschiedene Entlastungs- und Urlaubsangebote aufmerksam.

Etwa 4,7 Millionen pflegende Angehörige gibt es laut ZQP in Deutschland. Professionelle Beratungsangebote informieren über finanzielle Zuschüsse, die dringend nötige Entlastungspflege oder Urlaubsreisen ermöglichen sollen. Für pflegende und pflegebedürftige Angehörige, die ihren Urlaub gemeinsam verbringen möchten, stehen zunehmend spezialisierte Urlaubsangebote zur Verfügung. "So können Pflegende Freizeitaktivitäten genießen und gleichzeitig im Blick haben, wie es ihrem Angehörigen geht. Es bietet sich Freiraum und trotzdem können schöne Erlebnisse geteilt werden", erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.

Wenn ein gemeinsamer Urlaub nicht möglich, sieht die Pflegeversicherung zwei Möglichkeiten vor: die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege. Bei der Verhinderungspflege wird die Pflege durch eine andere Person übernommen, für die bis zu 1.612 Euro von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden, für sechs Wochen pro Kalenderjahr.

"Wichtig ist auf jeden Fall, den Pflegebedürftigen möglichst weitgehend in alle Entscheidungen, die ihn betreffen, einzubeziehen. Was sind dessen Wünsche und Bedürfnisse in Bezug auf die Pflegevertretung? Welche Sorgen gibt es, welche Ängste?", sagt Ralf Suhr.

Die Alternative zur Verhinderungspflege wäre die kurzzeitige Verlegung des Pflegebedürftigen in eine Pflegeeinrichtung. Der Antrag auf Kurzzeitpflege kann bei der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung gestellt werden. Hier werden Kosten bis zu 1.612 Euro für maximal acht Wochen im Jahr übernommen.