Lars Wallerang/mp9. August 2017, 16:19 UhrGESUNDHEIT
Das Risiko von Erbkrankheiten, Missbildungen, Früh- oder Totgeburten kann mit Hilfe von Ultraschalluntersuchungen gut eingeschätzt werden. Das funktioniert bereits im ersten Drittel der Schwangerschaft. Doch der Zugang dazu wird vielen Schwangeren erschwert - denn die Untersuchungen sind Selbstzahlerleistungen.
Das Risiko von Erbkrankheiten, Missbildungen, Früh- oder Totgeburten kann mit Hilfe von Ultraschalluntersuchungen gut eingeschätzt werden. Das funktioniert bereits im ersten Drittel der Schwangerschaft. Doch der Zugang dazu wird vielen Schwangeren erschwert - denn die Untersuchungen sind Selbstzahlerleistungen. Darauf weißt jetzt Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) hin. Anlass ist sind die aktuellen Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Einführung von Screening-Tests und molekular-genetischer Tests auf genetische Störungen.
"Mehr als zwei Drittel der schweren erblichen Erkrankungen und Fehlbildungen des Ungeborenen können erkannt beziehungsweise weitgehend ausgeschlossen werden, wenn bei Schwangeren eine qualifizierte frühe Organdiagnostik per Ultraschall zwischen dem Beginn der 12. und dem Ende der 14. Woche durchgeführt wird", sagt Professor Dr. med. Peter Kozlowski, Vorstandsmitglied der DEGUM und Facharzt in der Düsseldorfer Praxis für Pränatal-Medizin und Genetik. Die frühe Feindiagnostik per Ultraschall und die damit verbundene Beratung seien mittlerweile für sehr viele Schwangere die Säulen ihrer Entscheidung, welche weiteren Untersuchungen für sie sinnvoll und nützlich sein könnten.
Absolute Sicherheit biete die frühe Ultraschalluntersuchung allerdings nicht, räumen die Experten ein. "Um mit möglichst hoher Sicherheit festzustellen, ob mit dem Baby anatomisch alles in Ordnung ist, sollte zusätzlich zum Ersttrimester-Screening eine umfassende Organultraschalluntersuchung um die 20. Schwangerschaftswoche gemacht werden", meint Professor Dr. med. Renaldo Faber, Vorsitzender der DEGUM-Sektion Gynäkologie. Auf diese Weise könnten Herz, Arme, Beine und Gesicht des Fötus' vollständig untersucht werden. Diese Untersuchung sollte nach Ansicht der DEGUM-Experten für gesetzlich Versicherte nicht, wie bis bisher, kostenpflichtige Wahlleistung, sondern die Regel sein.